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   BVerwG, 01.07.1997 - 2 WD 11.97   

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https://dejure.org/1997,6621
BVerwG, 01.07.1997 - 2 WD 11.97 (https://dejure.org/1997,6621)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.1997 - 2 WD 11.97 (https://dejure.org/1997,6621)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 1997 - 2 WD 11.97 (https://dejure.org/1997,6621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Soldat - Betäubungsmittel - Dienstvergehen - Generalprävention - Dienstgradherabsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 102
  • NVwZ 1998, 524 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1998, 243
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84

    Nicht geringe Menge bei Kokain

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 2 WD 11.97
    Denn er hat durch den wiederholten Erwerb und Besitz sowie die Weitergabe von "Speed" als Amphetaminderivat und "Kokain", die als strafbare Handlungen im Sinne von §§ 29 ff. Betäubungsmittelgesetz eine erhebliche Gefährdung für Gesundheit und Leben der Konsumenten darstellen (vgl. BGHSt 33, 133 [ff.] zu Kokain und BGHSt 33, 169 [ff.] zu Amphetamin), innerhalb eines Zeitraums von fünf Wocheneinen gravierenden Mangel an Rechts- und Pflichtbewußtsein sowie Zuverlässigkeit offenbart, auch wenn die Beschaffung der Drogen weder im dienstlichen Bereich noch zu Lasten von Kameraden, sondern für Dritte erfolgt ist.
  • BGH, 11.04.1985 - 1 StR 507/84

    Nicht geringe Menge von Amphetamin-Zubereitungen

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 2 WD 11.97
    Denn er hat durch den wiederholten Erwerb und Besitz sowie die Weitergabe von "Speed" als Amphetaminderivat und "Kokain", die als strafbare Handlungen im Sinne von §§ 29 ff. Betäubungsmittelgesetz eine erhebliche Gefährdung für Gesundheit und Leben der Konsumenten darstellen (vgl. BGHSt 33, 133 [ff.] zu Kokain und BGHSt 33, 169 [ff.] zu Amphetamin), innerhalb eines Zeitraums von fünf Wocheneinen gravierenden Mangel an Rechts- und Pflichtbewußtsein sowie Zuverlässigkeit offenbart, auch wenn die Beschaffung der Drogen weder im dienstlichen Bereich noch zu Lasten von Kameraden, sondern für Dritte erfolgt ist.
  • BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94

    Soldatenrecht - Drogenbesitz - Schwerwiegende Pflichtwidrigkeit

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 2 WD 11.97
    Der strafbare Erwerb und Besitz sowie die strafbare Weitergabe von Betäubungsmitteln erfordern sowohl im als auch außer Dienst - aus Gründen der Generalprävention - eine eindeutige disziplinarrechtliche Ahndung (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, die jeweils Fälle des Erwerbs, Eigenverbrauchs oder der Weitergabe von Cannabis-Produkten, insbesondere von Haschisch, im Dienst oder innerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen betraf und unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot sowie in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung, und zwar wiederholt in einen Mannschaftsdienstgrad, erkannt hat (Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81 [f.]>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291 [f.]>; vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [7 f.]>, vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - <BVerwGE 103, 148 [f.]>)).
  • BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Haschisch in militärischen

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 2 WD 11.97
    Der strafbare Erwerb und Besitz sowie die strafbare Weitergabe von Betäubungsmitteln erfordern sowohl im als auch außer Dienst - aus Gründen der Generalprävention - eine eindeutige disziplinarrechtliche Ahndung (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, die jeweils Fälle des Erwerbs, Eigenverbrauchs oder der Weitergabe von Cannabis-Produkten, insbesondere von Haschisch, im Dienst oder innerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen betraf und unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot sowie in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung, und zwar wiederholt in einen Mannschaftsdienstgrad, erkannt hat (Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81 [f.]>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291 [f.]>; vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [7 f.]>, vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - <BVerwGE 103, 148 [f.]>)).
  • BVerwG, 17.03.1987 - 2 WD 33.86

    Rauschgiftkonsum eines Soldaten als Dienstvergehen - Verletzung der Pflicht zum

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 2 WD 11.97
    Der strafbare Erwerb und Besitz sowie die strafbare Weitergabe von Betäubungsmitteln erfordern sowohl im als auch außer Dienst - aus Gründen der Generalprävention - eine eindeutige disziplinarrechtliche Ahndung (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, die jeweils Fälle des Erwerbs, Eigenverbrauchs oder der Weitergabe von Cannabis-Produkten, insbesondere von Haschisch, im Dienst oder innerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen betraf und unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot sowie in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung, und zwar wiederholt in einen Mannschaftsdienstgrad, erkannt hat (Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81 [f.]>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291 [f.]>; vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [7 f.]>, vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - <BVerwGE 103, 148 [f.]>)).
  • BVerwG, 11.12.1991 - 2 WD 45.91

    Haschischkonsum in der Kaserne als Dienstvergehen

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 2 WD 11.97
    Der strafbare Erwerb und Besitz sowie die strafbare Weitergabe von Betäubungsmitteln erfordern sowohl im als auch außer Dienst - aus Gründen der Generalprävention - eine eindeutige disziplinarrechtliche Ahndung (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, die jeweils Fälle des Erwerbs, Eigenverbrauchs oder der Weitergabe von Cannabis-Produkten, insbesondere von Haschisch, im Dienst oder innerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen betraf und unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot sowie in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung, und zwar wiederholt in einen Mannschaftsdienstgrad, erkannt hat (Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81 [f.]>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291 [f.]>; vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [7 f.]>, vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - <BVerwGE 103, 148 [f.]>)).
  • BVerwG, 22.10.1980 - 2 WD 70.79

    Genuß von Rauschgift - Dienstpflichtverletzung des Soldaten - Dienstvergehen -

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 2 WD 11.97
    Der strafbare Erwerb und Besitz sowie die strafbare Weitergabe von Betäubungsmitteln erfordern sowohl im als auch außer Dienst - aus Gründen der Generalprävention - eine eindeutige disziplinarrechtliche Ahndung (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, die jeweils Fälle des Erwerbs, Eigenverbrauchs oder der Weitergabe von Cannabis-Produkten, insbesondere von Haschisch, im Dienst oder innerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen betraf und unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot sowie in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung, und zwar wiederholt in einen Mannschaftsdienstgrad, erkannt hat (Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81 [f.]>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291 [f.]>; vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [7 f.]>, vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - <BVerwGE 103, 148 [f.]>)).
  • BVerwG, 06.07.1993 - 2 WD 22.93

    Disziplinarrecht - Disziplinarmaßnahme - Maßnahmenbemessung - Fortgesetzter

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 2 WD 11.97
    Denn da der Charakter eines Menschen und die Wertung seiner Festigkeit und Untadeligkeit unteilbar sind, werden schwerwiegende Persönlichkeitsmängel, die sich im außerdienstlichen Versagen offenbart haben, nicht dadurch kompensiert oder relativiert, daß der Soldat im dienstlichen Bereich die gebotene Selbstdisziplin gewahrt und sich fachlich bewährt hat (Urteil vom 6. Juli 1993 - BVerwG 2 WD 22.93 - ).
  • BVerwG, 12.10.2010 - 2 WD 44.09

    Erwerb und Konsum von Betäubungsmitteln; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Dies gilt auch für den inner- wie außerdienstlichen Umgang mit "Speed" als Amphetaminderivat (vgl. z.B. Urteil vom 1. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 11.97 - BVerwGE 113, 102 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 32 und VG München, Urteil vom 25. November 2003 - M 12 K 02.53252 - NZWehrr 2005, 84 ff., zu § 55 Abs. 5 SG).

    Für Fälle des strafbaren Erwerbs, Besitzes, Konsums sowie der strafbaren Weitergabe von Betäubungsmitteln im oder außer Dienst ist nach der Rechtsprechung des Senats bei aktiven Soldaten Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen eine Dienstgradherabsetzung (vgl. zuletzt Urteile vom 1. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 11.97 a.a.O., vom 16. Juni 1999 - BVerwG 2 WD 37.98 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 29 und vom 13. Juli 1999 - BVerwG 2 WD 4.99 - BVerwGE 113, 367 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 30 = NZWehrr 2000, 162, jeweils m.w.N.).

    Zudem erfordert ein solches Versagen gerade wegen der hohen Gefährdung junger Menschen durch Drogenmissbrauch und angesichts vielfältiger Bemühungen um Verharmlosung des Drogenkonsums eine nachhaltige Maßregelung (vgl. Urteil vom 1. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 11.97 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.07.1999 - 2 WD 4.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten zur See wegen illegalen Handels mit Kokain

    Ein über einen Zeitraum von zwei Jahren wiederholter gelegentlicher Konsum von Kokain, Haschisch und Amphetamin stellt eine erhebliche Gefährdung für Gesundheit und Leben der Konsumenten dar, wie der Senat in seiner Rechtsprechung (Urteil vom 1. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 11.97 - NZWehrr 1998, 254> m.w.N. der Erkenntnisse in BGHSt 33, 133 zu Kokain und BGHSt 33, 169 zu Amphetamin) dargelegt hat.

    Die Rechtsprechung des Senats weist in neuerer Zeit auch Erkenntnisse über den Umgang mit Kokain und Amphetamin (Urteil vom 1. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 11.97 - ) sowie Ecstasy (vgl. Urteile vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 - und vom 10. Dezember 1997 - BVerwG 2 WD 1.97 - <NJW 1998, 1730 = NZWehrr 1998, 169>) auf.

    Denn da der Charakter eines Menschen und die Wertung seiner Festigkeit und Untadeligkeit unteilbar sind, werden schwerwiegende Persönlichkeitsmängel, die sich im außerdienstlichen Versagen offenbart haben, nicht dadurch kompensiert oder relativiert, daß der frühere Soldat im dienstlichen Bereich die gebotene Selbstdisziplin gewahrt und sich fachlich bewährt hat (Urteile vom 6. Juli 1993 - BVerwG 2 WD 22.93 - <BVerwGE 93, 381 = NZWehrr 1994, 166> und vom 1. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 11.97 - <ZBR 1998, 182>).

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